Förderanträge an den Förderverein

Der Förderverein der Paul-Robeson-Oberschule informiert:

Sehr geehrte Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigte, Förderer und Mitglieder des Fördervereins, wertes Lehrerkollegium und Schülerschaft,

der Vorstand des Fördervereins möchte Sie darüber informieren, dass nach Vorstandsbeschluss vom Dezember 2019, ab dem 01.01.2020 neu Richtlinien bezüglich der Förderung gelten.

  • Anträge an den Förderverein müssen schriftlich (formlos) erfolgen und werden nur noch von Mitgliedern des Fördervereins akzeptiert.
  • Anträge von Mitgliedern in „Stellevertreterfunktion“ für Nichtmitglieder können nicht angenommen werden.
  • Der Förderverein und damit auch der Vorstand ist seiner Satzung verpflichtet.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist ausschließlich die Förderung von Bildung, Erziehung, Sozialkompetenzen und Berufsvorbereitung an der Paul-Robeson-Schule Oberschule der Stadt Leipzig.

Damit sind Finanzierung von Projekte und Anschaffungen für die Schule und Schülerschaft denkbar, die möglichst der gesamten Schülerschaft dienen soll.

Diese sind natürlich von der Liquidität des Fördervereines abhängig.

Aus diesem Grund sind Individualförderungen wie:

  • Klassenfahrtzuschüsse für einzelne Schüler/innen
  • Zuschüsse zu Abschlussfeiern (So wohl Schüler als auch für Lehrer)
  • Zuschüsse zu Jugendweiheveranstaltungen
  • Exkursionen und Wandertage
  • Lehr- und Lernmaterial

nicht möglich !

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark – viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.

Am 12. April 2019 hat der Bundesrat dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zugestimmt. Mit dem Starke-Familien-Gesetz soll den Anspruchsberechtigten eine einfachere und umfangreichere Nutzung des Bildungspaketes ermöglicht werden.

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

  • Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auf insgesamt 150 Euro je Schuljahr (100 Euro im August, 50 Euro im Februar)
  • Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung
  • Erhöhung der Teilhabeleistungen auf pauschal monatlich 15 Euro
  • Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung

Zudem erfolgt eine Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Klasssenfahrten, Schulbedarf und Teilhabeleistungen für Leistungsempfänger nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II, SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zudem wird grundsätzlich auch die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Geldleistungen ermöglicht.

Diese Maßnahmen sind am 1. August 2019 in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bildungspaket.bmas.de

Quelle: Homepage der Stadt Leipzig Stand 20.02.2020 Originalzitat aus Page:

https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/soziale-hilfen/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/

Leistungen aus Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Allgemeine Informationen

Leistungen für Bildung und Teilhabe werden erbracht, wenn eine anspruchsbegründende Grundleistung für das Kind, den Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen bezogen wird.

Wählen Sie bitte nachfolgend aus, welche Grundleistung bezogen wird.

[accordions id=“1667″]

Quelle: Homepage der Stadt Leipzig Stand 20.02.2020 Originalzitat aus Page:

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienstleistung/leistungen-aus-bildungs-und-teilhabepaket-beantragen-537af8b45c482/ – description